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Goldeigentum, aber WIE? Privattresor vs. Geschäftsbank

Beim Edelmetalleigentum führt der Königsweg über physische Edelmetalle mit den höchsten Feingehalten, die privates Eigentum sind und über segregierte Konten direkt im eigenen Namen in den vertrauenswürdigsten privaten Tresorlagereinrichtungen verwahrt werden, welche sich innerhalb der sichersten nationalen Rechtsgebiete befinden.

 

Die Annahme, in der Masse Schutz zu finden, ist menschlich und im gesellschaftlichen Kontext stark ausgeprägt. Es herrscht in diesem Zusammenhang auch ein nahezu unbewusstes Grundvertrauen in die führenden, scheinbar bankrottgeschützten Bankeninstitutionen und deren hochqualifizierte Aufseher – von der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich über den IWF bis hin zu den jeweiligen, zahlreichen Zentral- und Geschäftsbanken dieser Welt.

 

Doch genau diese Banken, auch das sollte erwähnt werden, glänzen seit Jahren, und zwar mit tragischer Nachhaltigkeit, durch Missmanagement am Kunden (und am globalen Finanzsystem), wie die Grosse Finanzkrise von 2008, die Währungs-, Inflations- und Schuldenkrise seit 2020 oder Namen wie Silicon Valley Bank und Credit Suisse ganz klar und deutlich zeigen.

 

Kurz: Wer zum Zweck der Edelmetalllagerung auf bekannte Bankennamen vertraut (anstatt auf die reinen Banking-Fakten), der tut dies, unserer Einschätzung nach, unter grossem und quantifizierbarem Risiko.

 

Und zwar aus folgenden Gründen:

 

 

Das Hütchenspiel um „Zugewiesen“ und „Nicht Zugewiesen“

 

Wohlgesinnten und hochkarätigen Privatbankkunden wird überaus gerne die Eröffnung eines Edelmetallkontos bei Bank A, Bank B, C oder D etc. angeboten. Häufig versüssen Privatbanker ihren Kunden das Geschäft noch damit, dass nur eine „allgemeine Gebühr“ verlangt wird, ohne weitere Gebühren für die eigentliche Goldlagerung. Das soll privaten Kunden den Eindruck vermitteln, sie kämen in den Genuss einer ganz besonderen Dienstleistung / eines Gebührenvorteils.

 

Hier ist es, erstens, wichtig zu verstehen, dass die Verwahrung von Silber und Gold kein Ding moderner Banken ist. Ihr Geschäftsfeld ist das Kredit- und Gebühren-Business; ihr Geld holen sie aus der Abwicklung von Papiertransaktionen innerhalb eines partiellen Reservesystems, was absichtlich nicht an die grosse Glocke gehangen wird. Hier werden die Gelder der Einleger / Kunden nicht zum Zweck sofortiger Liquidität zurückgehalten, sondern sofort reinvestiert und unter grossen Risiken stark gehebelt. Die Grosse Finanzkrise 2008 oder die Bankruns des Jahres 2023 waren dahingehend eine noch nette, aber keineswegs alleinstehende Warnung vor diesen Risiken.

 

Goldlagerung ist hingegen ein Geschäftsfeld mit geringeren Margen. Folglich betreibt kaum eine Grossbank noch eigene Tresorlagereinrichtungen; diese Arbeit überlassen sie Subunternehmern, während sie die Metalle, die sie angeblich im Auftrag des Kunden in ihren Bilanzen haben, hebeln und weiterverpfänden.

 

Wenn also keine zusätzlichen Lagergebühren verlangt werden, dann liegt das daran, dass es kein tatsächliches Gold und Silber mit Eingangsverzeichnung gibt, das auf diesen Konten lagert.

 

Der offizielle Terminus für diese Form des Gold- und Silbereigentums lautet „nicht zugewiesen“, was bloss eine nette Formulierung für „nicht verfügbar“ ist.

 

Das nicht zugewiesene (nicht allozierte) Edelmetall

 

Schonungslos formuliert: Wenn Banken die Kundenedelmetalle auf „nicht zugewiesenen“ Papier / Transaktions- (d.h. gehebelten)-Konten platzieren, welche trotz Basel III immer noch sehr in Mode sind, dann geschieht das voll und ganz im rechtlichen Rahmen. Es gibt hier keine Goldbarren oder -münzen, die ganz spezifisch und direkt einem privaten oder institutionellen Kunden per Identifikationsnummer zugewiesen sind und für den Bedarfsfall auf Auslieferung warten. Der Kunde wird somit zu einem nicht abgesicherten Gläubiger der Bank, nicht jedoch zum direkten Eigentümer des Goldes, welches die Bank angeblich für ihn oder sie „verwahrt“.

 

Im realen Fall einer erneuten Bankenkrise, einer temporären Bankenschliessung, eines Bankruns oder der Einfrierung von Einlegervermögen (die aus einer Vielzahl an wahrscheinlichen Gründen / Szenarien eintreten können), müssten sich Edelmetallkunden in der Warteschlange hinter den anderen Bankengläubigern einreihen; sie könnten sich nicht sofort ihre Gold- und Silberbestände ausliefern lassen, weil sie diese vielleicht jetzt am dringendsten bräuchten. Sollte es gar zur Bankenpleite kommen (man denke an die Lehman Brothers von gestern und die Credit Suisses / Deutsche Banken von heute und morgen), wären Gold- und Silberkunden in besonderem Masse von ausfallender, verspäteter und / oder nur teilweise erfolgender Auslieferung ihrer Bullion-Assets bedroht.

 

Auch Morgan Stanleys „Silber-Programm“ hatte genau dann kein Silber zu bieten, als die Kunden es am dringendsten benötigten. Ähnliche Lieferausfälle gab es 2008 bei der HSBC, als die Bank ihre Privatkundentresore schloss und Goldkunden letztlich monatelang auf Auslieferung warten mussten.

 

Heutige Banken operieren mit massiven Hebeln; in den USA erreichen sie den Faktor 10, in Europa den Faktor 20.

 

Angesichts dieser objektiven (und nicht reisserischen) Risikolage sowie vergangener Beispiele für Lieferausfälle, forderten immer mehr anspruchsvolle Bankkunden die Einführung der (so dachten sie) viel sicheren „zugewiesenen“ Edelmetallkonten.

 

Das zugewiesene (allozierte) Edelmetall

 

Doch leider sind auch die renommierteren „zugewiesenen Edelmetallkonten“ aller grossen Geschäftsbanken der Welt mit Risiken gespickt.

 

Diese Konten unterliegen Vereinbarungen mit fremden Verwahrungsdienstleistern sowie eingeschalteten Zwischenhändlern, was nur heisst, dass selbst die „zugewiesenen“ Metalle eine ganze Kette von Gegenparteien durchlaufen.

 

Der allgegenwärtige Rückgriff auf die Leistungen solcher Zwischenhändler und Fremddienstleister für Deponierung und Verwahrung zieht eine Reihe von Problemen nach sich.

 

Erstens ergeben sich bei jedem einzelnen dieser zwischengeschalteten Vermittler, Verwahrer oder Zwischenverwahrer inhärente Gegenpartei- und operative Risiken, die potentiell mit Ausfall, Insolvenz oder Missmanagement verbunden sein können; die Risiken reichen hier von regelrechtem Betrug bis hin zu inadäquater (d.h. schlupflochreicher) Versicherungsdeckung, woran uns die Krise von 2008 erinnert.

 

Zweitens: Die Menge an zwischengeschalteten Parteien, die zwischen Kundenkonto und endgültigem Tresorlager liegen (welches sich übrigens ohne das Wissen des Kunden ändern kann), hat auch zur Folge, dass man inmitten einer Krise als Bankkunde keinen direkten Draht (oder Zugang) zum Tresorlager hat.

 

Drittens: Selbst bei einem „zugewiesenen Edelmetallkonto“, wo dem Kunden einer Geschäftsbank beispielsweise direktes Eigentum an 100 Unzen Gold versprochen wurde, werden die besagten 100 Unzen wahrscheinlich auch nur Teil eines 400-Unzen-Barren sein, an dem der Kunde nur zu einem Viertel (also vermischt) Anrecht / Rechtsanspruch hat.

 

Wie lange wird es wohl dauern, bis dieser gemeinsame 400-Unzen-Barren abgeschieden, getrennt und aufbereitet ist, damit der Kunde tatsächlich von sofortiger Auslieferung / Liquidität in Form von 100 Unzen profitieren kann, die der sein Eigen nennt und jetzt gerade braucht?

 

Getrennte (segregierte) Edelmetallkonten – Die überlegene Option

 

Die überlegene Option für anspruchsvolle (d.h. ernsthafte) Edelmetallinvestoren sind die getrennten bzw. segregierten Edelmetallkonten, die sich ausserhalb des klar brüchigen Bankensystems befinden. Leider gibt es auch unter den Dienstleistern und Lagereinrichtungen, die private segregierte Edelmetallverwahrung anbieten, Unterschiede.

 

 Die Hauptkriterien bei der Auswahl eines privaten Edelmetallverwahrers

 

Bei der Wahl segregierter Edelmetalllagerung in privaten Sicherheitseinrichtungen müssen zuallererst zwei Hauptkriterien auf den Prüfstand: 1. das Rechtsgebiet und 2. die Reputation / Seriosität des Tresorlagers.

 

  1. Rechtsgebiet (Jurisdiktion)

 

Gewählt werden muss ein staatliches Rechtsgebiet, das die bestmöglichen gesetzlichen Rahmenbedingungen aufweist und traditionell im Ruf steht, Investoren zu schützen, unabhängig davon, ob diese aus dem Inland oder Ausland stammen. Da viele Edelmetall-Realisten auf das Beste hoffen und sich dennoch auf das Schlimmste vorbereiten, sollten sie ferner die zugegebenermassen reale Möglichkeit von Konfiszierungsrisiken im Blick haben – und zwar für den Fall eines (unerwünschten aber plötzlich realen) Schocks im globalen Geldsystem.

 

Für den Fall derartiger Konfiszierungen gilt: Physische Edelmetalllagerung ausserhalb staatlich kontrollierter Bankensysteme und in Rechtsgebieten, wo die Privatsphäre des Kunden geschützt ist, bietet den Inhabern segregierter Edelmetallkonten ein entscheidendes Plus an Zeit und Schutz.

 

  1. Reputation des Sicherheitslagers & Dienstleisters

 

Private Tresorlagerdienstleistungen weisen Unterschiede auf; der informierte Anleger muss folgende Faktoren achtsam abwägen:

 

– Sicherheit

 

Von entscheidender Bedeutung ist ebenso die Wahl eines privaten Tresorlagerdienstleisters, der in puncto Goldverwahrung auf die seriöseste Vorgeschichte verweisen kann. Genauso sollte er die vertrauenswürdigsten, nach militärischen Standards abgesicherten Tresorlagereinrichtungen offerieren, die alles zu bieten haben – von vollgesicherten (d.h. auch backup-gesicherten) Kundendaten über den direkten 24/7-Zugang zu den Metallen bis hin zu Malware-geschützten IT-Protokollen aber auch Schutz vor Naturkatastrophen und sogar EMP-Bedrohungen. Investoren sollten zudem darauf achten, dass die privaten Lagereinrichtungen und Dienstleister tatsächlich Metalle lagern und nicht bloss „Kontrakte auf Abruf“ für eben diese Metalle.

 

– Exklusiver Fokus und Eigentümerstruktur

 

Anders als Banken sind die bestrenommierten Dienstleistungsspezialisten für private, segregierte Hochsicherheitsverwahrung von Gold ausschliesslich in diesem Dienstleistungssektor tätig, und nur in diesem. Bei der Wahl eines Anbieters für segregierte, private Edelmetalldienstleistungen sollten Anleger ebenfalls sicherstellen, dass der Vermögensberatungs-Service von einem Unternehmen erbracht wird, das unabhängig ist und eine 100 %ig eigenständige Eigentümerstruktur aufweist – also etwa kein Tochterunternehmen einer grösseren und potentiell kompromittierten Organisation.

 

– Solvenz des Unternehmens

 

Bei der Wahl der besten Dienstleister für private Edelmetallverwahrung ist es ebenfalls erforderlich, erneut alle Insolvenzrisiken zu bedenken, die auch schon bei der Entscheidung zur Meidung traditioneller Banken eine Rolle gespielt hatten. Das heisst: Was passiert, wenn der besagte Privatdienstleister insolvent wird? Entscheidend in diesem Zusammenhang: Die Bilanzen des Dienstleisters müssen verständlich, nachprüfbar und in einem hoffentlich robusten Zustand sein. Also: Bittet, und Ihr werdet (solltet) empfangen…

 

– Voll Versichert oder nur „Versichert“?

 

Allein vollversichertes Edelmetall ist einer privaten Sicherheitsverwahrung wert, man sollte aber genau auf’s Kleingedruckte achten. Ist das Edelmetall selbst gegen ‘mysteriöses Verschwinden’ versichert? Sind Sie, der Kunde, auch als Zahlungsempfänger des Schadensbetrags aufgeführt – d.h. sind Sie (oder bloss die Lagereinrichtung oder der Kundenvertreter) die endgültig versicherte Partei? Welche Haftungsausschlüsse bestehen? Wie hoch sind die maximalen Deckungssummen? Wer sind die Versicherer? Lloyd’s oder irgendjemand, von dem Sie noch nie gehört haben? Ist auch der Transport der Edelmetalle zu bzw. von Ihrer Lagereinrichtung komplett versichert? Und falls ja: Von wem und wie hoch?

 

– Metallqualität

 

Traditionelle Bullionbanken mögen als die sicherste Quelle authentifizierter (beglaubigter, für echt befundener) Edelmetalle mit eindeutigen Integritätsketten gelten, allerdings ist Falschgold ein Problem, das man beispielsweise selbst bei JP Morgan nur allzu gut kennt… Anspruchsvolle Investoren sollten nur mit privaten Sicherheitslagern und Dienstleistern zusammenarbeiten, welche die Kundenmetalle direkt von den renommiertesten Quellen und Veredlern (Raffinerien) beziehen; tatsächlich werden über 70 % der weltweiten Goldbarren auf Schweizerischem Staatsgebiet raffiniert.

 

– Transport

 

Sichere und kontrollierte Lieferung von Kundenmetallen (unabhängig davon, wo sich der Wohnsitz des Kunden befindet) ist integraler Bestandteil einer jeden glaubwürdigen privaten Verwahrungsdienstleistung. Führende Dienstleister werden zu diesem Zweck nur die renommiertesten sowie vollversicherte Spediteure engagieren (d.h. Brinks, Loomis etc.).

 

– Gebühren für Edelmetalllagerung: Nie am falschen Ende sparen

 

Aus den zahlreichen, oben erläuterten Gründen ist eine überlegene Privatverwahrung von segregierten Edelmetallen in der Regel hochpreisiger als die Gebühren traditioneller Bullion- / Geschäftsbanken.

 

Jeder private Edelmetalldienstleister wird seine Preise nach Massgabe der gebotenen Dienstleistungen gestalten (Qualität der Hochsicherheitslagerung, logistische Professionalität, Transportdienstleistungen, Möglichkeiten der Liquiditätsgewährleistung, Versicherungsangebot, Netzwerk / Beziehungen zu Veredlern etc.).

 

Obgleich es häufig stimmt, dass „man das bekommt, wofür man bezahlt“, sind die erkennbar höheren Gebühren für erhöhte Sicherheit sowie überdurchschnittlichen Service nur dann gerechtfertigt, wenn die zuvor geschilderten Dienstleistungsvorteile auch nachweislich gegeben sind. Überdurchschnittliche Sicherheitsverwahrung und Absicherung sind teuer; wer hier nominale Gebühren verlangt, wird entweder in diesen beiden entscheidenden Bereichen Abstriche machen oder aber versuchen, die anfallenden Kosten an anderen Stellen mittels Trading-Aktivität – und nicht durch sichere Goldverwahrung – auszugleichen.

 

Bedenkt man, welch immensen Stellenwert Vermögenssicherung durch gründlich organisiertes und vorausschauendes Edelmetalleigentum heute hat, so sind höhere Gebühren – angesichts der gehobenen Dienst- und Sicherheitsleistungen eines führenden Verwahrungsdienstleisters – mehr als gerechtfertigt.

 

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